Fischtage. An 4 Tagen pro Woche (Montag bis Sonntag). Mit Beginn des Fischens ist das Datum in die Fangstatistik einzutragen. Pro Fischtag dürfen maximal zwei Fische entnommen werden, Jeder gefangene Fisch, der entnommen wird, muss gemessen werden. Das Maß und die Art müssen sofort mit Kugelschreiber in die Fangstatistik eingetragen werden. Nach zwei gefangenen und getöteten Fischen ist das Angeln für diesen Tag zu beenden.
Schonzeiten. Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten laut Verordnung des Landesfischereiverbandes Niederösterreich.
Ganzjährige Schonung: Äsche und Huchen sowie alle gesetzlich ganzjährig geschonten Fische dürfen nicht entnommen werden. Wir weisen gesondert darauf hin, dass der Schneider bei uns zwar in Schwärmen vorkommt, aber gesetzlich ganzjährig geschont ist.
Brittelmaße. Regenbogenforelle 30 cm. Barbe, Nase 40 cm. Für alle anderen Fische gelten die gesetzlichen Brittelmaße für Niederösterreich. Ein Maßband ist mitzuführen.
Zwischenbrittelmaß Bachforelle: zum Schutz der heimischen Bachforelle (Wienerwaldforelle) wird ein Entnahmefenster eingeführt. Fische dürfen ab einer Länge von 30 Zentimetern bis zu einer Länge von maximal 40 Zentimetern entnommen werden.
Fangbeschränkung. Maximal zwei Fische pro Tag. Nach 4 Fischtagen maximal 6 entnommene Fische. Pro Fischtag maximal 1 Barbe. Pro Fischtag maximal 1 Nase. Köderfische nach Absprache.
Fangzeiten. Von Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang. Nachtfischen ist verboten.
Fanggeräte. Pro Angler eine Rute. Das Fischen ist nur mit Einzelhaken erlaubt. Gefangene Fische sind mittels Kescher dem Wasser zu entnehmen. Das Aufbewahren lebender Fische im Setzkescher ist verboten.
Köder. Sämtliche Köder außer Wurm und Made. Im unteren Revierteil zwischen Siegersdorf und Plankenberg ist das Angeln mit Würmern und Maden auf die Zielfische Barsch und Nase erlaubt.
Fischereisaison.
16. 3. bis 31. 8. Von Laaben (Glashütte) bis Plankenberg (Brücke)
1. 9. bis 30. 11. Von Grabensee (Brücke) Bis Plankenberg (Brücke)
25. 12. bis 6.1. Von Asperhofen (Fußgängerbrücke Sportplatzwehr) bis Plankenberg (Brücke) – Aljahresangeln.
In der Zeit von 1. 9. bis 30. 11. sowie beim Altjahresfischen ist das Angeln nur vom Ufer aus erlaubt.
Untermaßige Fische und Fische in der Schonzeit sind schonend zurückzusetzen. Verangelte Fische sind sofort zu töten und zählen zur Fangstatistik. Sämtliche Fische dürfen nur getötet vom Bach mitgenommen werden.
Veräußern oder Tauschen der gefangenen Fische ist verboten.
Sperrgebiete werden bei der Fischereiversammlung bekannt gegeben. Zusätzlich werden sie mit Tafeln am Bachufer gekennzeichnet. Das Fischen mit Wathose ist von 1. 4. bis 31. 8. erlaubt. Die Lizenznehmer sind verpflichtet, Verschmutzungen an Ufern oder im Wasser den Aufsehern zu melden.
Nur der Lizenznehmer selbst darf das Fischwaid ausüben. Verstöße gegen das Regulativ ziehen den Entzug der Lizenz nach sich, ohne Rückerstattung des Lizenzpreises.
Der Fischereiausübungsberechtigte leistet keine Gewähr für das Fangergebnis sowie den Wasserstand beziehungsweise die Wasserqualität.
Die Fangstatistik ist bis spätestens 15. 1. beim Fischereiausübungsberechtigten abzugeben.